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   OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80   

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https://dejure.org/1980,17421
OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80 (https://dejure.org/1980,17421)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.1980 - 2 WF 14/80 (https://dejure.org/1980,17421)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 1980 - 2 WF 14/80 (https://dejure.org/1980,17421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 284, 1612, 1613; ZPO § 323
    Unterhaltsrecht; Verzug; Voraussetzungen einer wirksamen Mahnung; Pflicht zur Zahlung einer geschuldeten (erhöhten) Unterhaltsrente für die Zeit ab dem Tag der Rechtshängigkeit oder des Verzuges; Zulässigkeit der Abänderung gerichtlicher Vergleiche nur für die Zeit nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 917
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 21.09.1978 - 4 WF 204/78

    Unterhaltsberechtigter; Titulierung des Unterhalts; Freiwillige Leistung; Kosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80
    Rückstände aus der Zeit vor der Einreichung der Klage (§ 17 Abs. 4 GKG) sind die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge (allgemeine Meinung, vgl. zum Beispiel OLG Oldenburg FamRZ 1979, 64; Lappe, GKG § 17 Rdn.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1980 - 16 UF 131/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80
    Der Senat schließt sich jedoch der gegenteiligen Ansicht des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13. März 1980 - MDR 1980, 585) an; auch er ist der Auffassung, daß der Wortlaut des Gesetzes und die Bedürfnisse der Praxis eine Gleichstellung von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen hinsichtlich der Abänderbarkeit verlangen.
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82

    Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine

    Ob es dazu ausreicht, daß dem unterhaltspflichtigen Vater, wie vom OLG Karlsruhe (FamRZ 1980, 917, 918) entschieden, mit der Leistungsaufforderung Richtsätze für den Unterhaltsanspruch ehelicher Kinder mitgeteilt werden, so daß er in der Lage ist, anhand der Richtsätze die Unterhaltsrente zu errechnen, kann hier offenbleiben.
  • BGH, 03.03.1982 - IVb ZR 637/80

    Prozessvergleich über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen -

    Insbesondere in neuerer Zeit haben sich die kritischen Stimmen vermehrt (KG FamRZ 1978, 933; OLG Frankfurt (1. Familiensenat) FamRZ 1979, 963; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 896 (LS) und FamRZ 1980, 917; OLG München FamRZ 1980, 922 (Berufungsurteil in der vorliegenden Sache); Bauer, JR 1965, 255; Brühl/Göppinger/Mutschier, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Band 2 Rdn. 1749 ff.; Bull, FamRZ 1961, 518; Gabius, NJW 1976, 313; Grunsky, ZZP 77, 315; Haase, JuS 1967, 457; ders. NJW 1967, 1741 [BGH 29.05.1967 - III ZR 126/66]; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 132 V = S. 784).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 6 UF 78/80
    Die Mahnung muß bestimmt und eindeutig sein (vgl. unter anderem Heinrichs in Palandt, aaO § 284 Anm. 3a); zumindest müssen ausreichende Tatsachen zu der Höhe der Schuld angeführt werden, oder dem Schuldner die Verhältnisse bekannt sein, nach denen sich die Höhe der Schuld bemessen soll (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917, 918 mwN).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1982 - 7 U 170/81

    Schmerzensgeldes; Bruch eines Mittelhandknochens; Brustkorbprellung; HWS-Syndrom;

    Betraf die Mahnung einen unbestimmten Geldbetrag, genügte es, dass den Beklagten die maßgeblichen Bemessungsfaktoren für das Schmerzensgeld bekannt gewesen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 917, 918).
  • OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90

    Zulässige Anmahnung nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft der Scheidung

    Ob dieser Rechtsprechung grundsätzlich zu folgen ist, mag zweifelhaft sein (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 917 ff.; Göppinger, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Soergel/Haeberle, BGB , 12. Aufl., § 1613 Rdn. 3; Palandt/Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 284 Anm. 3 b, OLG Oldenburg, FamRZ 1982, 731 f.).
  • OLG Hamm, 02.07.1986 - 5 UF 656/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Berücksichtigungsfähigkeit einer nicht in

    Die Aufforderung zu der Auskunfterteilung ersetzt nicht die Mahnung nach § 284 BGB, da die Mahnung ihrem Inhalt nach so bestimmt sein muß, daß sie die Konkretisierung des Geforderten ermöglicht (OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1613 Anm. 2 a).
  • OLG Oldenburg, 23.10.1981 - 11 UF 64/81

    Erklärung des Schuldners; Nichterfüllen einer Forderung; Erforderlichkeit einer

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1980, 917) hat das verneint.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1982 - 6 WF 121/82
    Die Abgrenzung der Rückstände von dem Anspruch auf Erfüllung der laufenden und zukünftigen gesetzlichen Unterhaltspflichten (iSd § 17 Abs. 1 GKG) richtet sich nach der Fälligkeit: Zum Unterhaltsrückstand iSd § 17 Abs. 4 GKG zählen nämlich alle diejenigen Monatsraten, die an dem Tage der Klageeinreichung vom Datum her bereits fällig waren (ebenso OLG Oldenburg FamRZ 1979, 64; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917, 919; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3122; Lappe, aaO Rdn. 190; Mümmler, JurBüro 1981, 737, und 1981, 1049 f).
  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 27/80

    Darlegungsumfang und Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde aus

    Was die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1980, 917) anbetrifft, so ist dort im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs auf eine höhere Unterhaltsrente für die Vergangenheit (§ 1613 Abs. 1 BGB) ausgeführt, eine für den Verzugsbeginn erforderliche Mahnung brauche dann nicht den geforderten Betrag zu enthalten, wenn der Schuldner die Höhe der Forderung kenne (wenn sie z.B. aus einer zuvor übersandten Rechnung hervorgehe und die Rechnung genau bezeichnet sei).
  • OLG Bamberg, 22.01.1981 - 2 UF 209/80
    Zum Teil wird auf die ziffernmäßige Bezeichnung der verlangten Leistung abgestellt (so Lange in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1613 Rdn. 3), bzw. gefordert, die Mahnung müsse auch im Unterhaltsrecht dem Verpflichteten wenigstens die betragsmäßige Konkretisierung des Geforderten ermöglichen, zum Beispiel dadurch, daß bei Unterhaltsforderungen ehelicher Kinder dem Schuldner die Richtsätze der Düsseldorfer Tabelle mitgeteilt werden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917); zur Inverzugsetzung reiche es auch aus, wenn der Gläubiger dem Unterhaltsschuldner gegenüber zum Ausdruck bringe, er benötige und fordere weiterhin einen bestimmten Mindestunterhalt (vgl. OLG Celle FamRZ 1980, 914; Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1613 Anm. 2 a).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1981 - 2 WF 55/81
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